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Energie einsparen.
Das Geld besticht.
Die Technik überzeugt.

Die KfW bietet eine Finanzierung Ihrer energetischen Gebäudesanierungs-Maßnahmen und Ihres ökologischen Neu- und Erweiterungsbaus bis 75.000 € je Wohneinheit. Die effektiven Darlehenszinsen sind im Sanierungsprogramm deutlich niedriger als die Guthabenzinsen bei einer durchschnittlichen Kapitalanlage! Der Zinsfuß und die Höhe des nicht rückzahlbaren Darlehensanteils ("Tilgungszuschuss") hängt von den aktuellen Konditionen ab. Zusätzlich gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser in Privatbesitz sowie WEG eine Zuschussvariante.

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem zinsgünstigen
KfW-Darlehen
oder zu Ihrem KfW-Zuschuss.

Wenn ...

  • Sie Ihre Energieeinspar-Maßnahmen mit einem zinsgünstigen Darlehen oder einem Zuschuss aus dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren finanzieren möchten
  • Sie einen Teil der Darlehenssumme durch einen Tilgungszuschuss der KfW nicht zurückzahlen möchten
  • Sie Ihre Neubau- oder Erweiterungsfinanzierung zum Teil mit einem Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen bestreiten wollen

dann ...

müssen Sie einen GEBÄUDE:ENERGIE:BERATER hinzuziehen, der Ihre Maßnahmen begutachtet. Seit 1.4.2009 gelten neue Regeln. Für alle Programme existiert eine gemeinsame Liste der förderfähigen Kosten. Hier die Essenz aus den neuen Richtlinien der KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren:

  • Für das Effizienzhaus 100 der Darlehensvariante Energieeffizient Sanieren gibt es den kleinen Tilgungszuschuss. Dazu müssen Sie bei Antragstellung die Bestätigung eines GEBÄUDE:ENERGIE:BERATERs einreichen, dass mit der planmäßigen Sanierung die EnEV für Neubauten erfüllt wird. Für das Effizienzhaus 70 wird der große Tilgungszuschuss gewährt. Dazu ist eine 30%ige Unterschreitung der EnEV nachzuweisen. Nach Realisierung der Maßnahmen ist eine Bestätigung des GEBÄUDE:ENERGIE:BERATERs über die planmäßige Durchführung der Arbeiten beizubringen. Kredit max. 75.000 € je Wohneinheit.

  • Für Maßnahmen der Darlehensvariante Energieeffizient Sanieren sollte sich der Darlehensnehmer vor Antragstellung von einem GEBÄUDE:ENERGIE:BERATER beraten lassen, der geeignete aus 6 möglichen Einzelmaßnahmen empfiehlt. Kredit max. 50.000 € je Wohneinheit.

  • Für die Zuschussvariante Effizienzhaus müssen Sie für den Zuschuss bei Antragstellung die Bestätigung eines GEBÄUDE:ENERGIE:BERATERs einreichen. Beim kleinen Zuschuss ist mit der planmäßigen Sanierung die EnEV für Neubauten zu erfüllen, Effizienzhaus 100. Für den großen Zuschuss ist eine 30%ige Unterschreitung der EnEV nachzuweisen, Effizienzhaus 70. Nach Realisierung der Maßnahmen ist eine Bestätigung des GEBÄUDE:ENERGIE:BERATERs über die planmäßige Durchführung der Arbeiten beizubringen. Die Zuschussvariante wird für Ein- und Zweifamilien-Häuser sowie WEG in Privatbesitz gewährt. Zuschussfähige Bausumme max. 75.000 €.

  • Bei der Zuschussvariante Maßnahmen müssen Sie Maßnahmen aus 6 möglichen zu einem Paket für Ihr Haus zusammen stellen. Dabei sind immer alle gleichartigen Bauteile einzubeziehen. Ausnahmen kann der GEBÄUDE:ENERGIE:BERATER begründen. Die Zuschussvariante wird für Ein- und Zweifamilien-Häuser sowie WEG in Privatbesitz gewährt. Zuschussfähige Bausumme max. 50.000 €.

  • Das Kreditprogramm Energieeffizient Sanieren wird für Häuser gewährt, die vor 1995 errichtet wurden.

  • Für das KfW-Programm Energieeffizient Bauen (Passivhaus, Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 60) benötigen Sie ein Gutachten eines GEBÄUDE:ENERGIE:BERATERs, das Ihnen die Einhaltung des jeweils zulässigen Primärenergiebedarfs und Transmissionswärmeverlusts bescheinigt.

Bei mir ist Ihr KfW-Gutachten mit einer optimierenden Beratung verbunden. Ich übernehme auch die Auslegung. Verbinden Sie Ihren Gutachten-Auftrag am besten mit einer GEBÄUDE:ENERGIE:BERATUNG, um ein optimales Ergebnis Ihrer Sanierung sicherzustellen. Ich mache Ihnen gern ein individuelles Angebot nach einem kostenlosen Gespräch, bei dem Sie mir Ihr Projekt vorstellen.

  Alle Angaben ohne Gewähr.