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Energieausweis.
Immer eine Idee besser.
Gebäude benötigen einen Energieausweis, damit Käufer und Mieter sich ein Bild von den Energiekosten des Objekts machen können. Es gibt Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Über die "Spielregeln" können Sie unten lesen.
Ich erstelle Energieausweise für Wohn- (Bedarfsausweise) und für Nichtwohngebäude. Bei Interesse hier klicken.
Bedarfsausweis.
Die Verbraucherzentrale und wir empfehlen allen - vor allem Hauskäufern, bei der Vorlagepflicht auf dem hochwertigeren Bedarfsausweis zu bestehen.
Geben Sie sich als Hausbesitzer, Käufer oder Mieter nicht mit einem Verbrauchsausweis zufrieden, weil der nicht die energetische Qualität des Hauses, sondern vor allem auch das Bewohnerverhalten widerspiegelt. In vielen Fällen, z.B. bei elektrischer sowie solarthermischer Warmwasserbereitung oder bei BHKW gibt er den Energieverbrauch sogar falsch wieder.
Beim Bedarfsausweis sind all diese Nachteile durch die rechnerische Abbildung von Gebäude und Anlagentechnik sowie durch die Normierung von Bewohnerverhalten und Klima ausgeschlossen. Er bleibt 10 Jahre gültig und hilft Ihnen nicht zuletzt durch die wertvollen Modernisierungsempfehlungen, mögliche Gegenmaßnahmen objektiv kennen zu lernen. Zusätzlich können Sie die Schwächen des Hauses und die genauen Auswirkungen der Empfehlungen in einer Energieanalyse zu einem geringen Aufpreis kennen lernen.
Bei Immobilien geht es um mittel- bis langfristige Perspektiven und Zeiträume. Der Hausbesitzer ist sicher gut beraten, wenn er den Bedarfsausweis wählt und sich nicht von verhältnismäßig geringen Einsparungen blenden lässt. Käufer und Mieter werden sich schnell über die geringe Werthaltigkeit eines Verbrauchsausweises im Klaren sein. Dann könnten diese Besitzer auf ihrer Immobilie sitzen bleiben, weil sie an wenigen Hundert Euro geknausert haben.
Bitte beachten Sie die günstige Leistungskombination mit der Vor-Ort-Beratung!
Verbrauchsausweis.
Für Nicht-Wohngebäude und größere Wohnhäuser mit mehr als 4 Wohneinheiten können Verbrauchsausweise ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis ist ein Zugeständnis unserer Politiker unter dem Druck der Lobby der Wohnungswirtschaft und unterstützt nicht wirklich die Ziele der EnEV. Hier gehts nur um kurzfristige Kosteneinsparungen.
In Dänemark, wo der Verbrauchsausweis schon lange eingeführt war, wurde festgestellt, dass die Verbrauchs-Streuwerte bau- und zeitgleich errichteter Häuser von 20 bis zu 340 kWh/m² im Jahr bei einem vorgeschriebenen Maximalwert von 90 kWh/m²a betragen. Darauf hin hat man dort den Verbrauchsausweis wieder eingestellt und einheitlich Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Die Faktoren, die auf den Verbrauch starken Einfluss nehmen, sind beispielsweise das Heiz- und Lüftungsverhalten, die gewählte Raumtemperatur ("Behaglichkeit"), das Verhalten bei der Warmwassernutzung (Temperatur, Menge), die Anzahl der Personen im Haushalt, Zahl und Häufigkeit von Gästen, berufs- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten und das Wetter am Standort, das nur unzulänglich abgebildet wird.
Ich stelle aufgrund der genannten eklatanten Nachteile keine Verbrauchsausweise für Wohngebäude aus! Ansonsten fragen Sie bitte hier.
Die Spielregeln.
Es gibt eine generelle Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises durch den Eigentümer für alle Gebäude schrittweise seit dem 01.07.2008.
Ausgenommen sind Gebäude, die nicht verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast werden sowie Baudenkmäler und Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
Die Pflichten und Fristen im Einzelnen lassen sich am besten in einer Grafik darstellen:
Die Pflichten zum Energieausweis ... 
Quelle: (C) GEB www.geb-info.de
... und die Fristen 
Quelle: (C) GEB www.geb-info.de